Wahlen nicht nur auf Gemeindeebene: Parteien in der Verantwortung

Neben den Gemeindewahlen, welche in einem Jahr schon wieder Geschichte sind, beschäftigt sich die SVP im Gegensatz zu lokalen Wählervereinigungen auch mit Behörden von Bezirk, Kanton und Bund. Hervorheben möchten wir hier einmal die Bezirksbehörden, da sie neben den lauten Kantons- und Bundeswahlen nur einen kleinen Platz im öffentlichen Bewusstsein haben.

Dabei ist der Bezirksrat für Gemeinden enorm wichtig: Er ist die Aufsicht über die Gemeinden und die Kranken- und Pflegeheime. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann bei ihm gegen Entscheide der Gemeindebehörde rekurrieren, der Bezirksrat untersucht dann den Sachverhalt und trifft einen detailliert begründeten Entscheid. Zunehmend behandelt er auch Rekurse gegen Entscheide der KESB, über die Platzierung von Kindern. Er berät Behörden und Menschen und sucht – nach Möglichkeit – einvernehmliche Lösungen. Der Bezirksrat besteht aus drei Räten und zwei Ersatzmitgliedern. Präsident ist der vollamtliche Statthalter, der – nicht als Bezirksrat, sondern als Statthalter – im Bussenbereich und bei der Aufsicht über die Feuerwehren noch viele weiteren Aufgaben wahrnimmt.

Die SVP konnte mit Hans Peter Frei nun während acht Jahren den Statthalter und Bezirksratspräsidenten stellen. Ab dem ersten Juli wird dieses Amt von Karin Müller-Wettstein ausgeführt, ebenfalls SVP-Politikerin, langjährige Gemeinderätin. Zusammen mit je einem Vertreter der SP und der FDP, sowie einem FDP und SVP als Ersatzmitglieder haben Sie, liebe Leserinnen und Leser, den Bezirksrat gewählt im vergangenen November, in stiller Wahl. Wären Sie nicht einverstanden gewesen, hätte es eine offene Wahl gegeben.

Die Parteien haben zuvor aber allesamt gearbeitet. Sie einigen sich zuerst darauf, welche Partei den Sitz besetzen darf. Und dann, egal ob FDP, SP, SVP, Grüne, CVP, EVP, EDU und EVP: Wer sucht, führt mit möglichen Kandidaten reguläre Bewerbungsverfahren durch. Die Stellen werden ausgeschrieben, die Kandidierenden seriös geprüft – oft mit Fachleuten in parteiinternen Findungskommissionen, schliesslich auch durch die Wahl in den Bezirks-Delegiertenversammlungen und durch die Interparteiliche Konferenz Bezirk Bülach, welche das Ganze koordiniert. Wer, wenn nicht die Parteien, übernehmen die Aufgabe, Kandidaten wirklich näher zu prüfen und zu empfehlen? Sobald wir den Horizont über die Gemeindegrenze öffnen, sind es nicht mehr „parteilose Wählervereinigungen“, sondern eben Parteien, welche die für die Demokratie nötige Arbeit erledigen. Als Wählerin und Wähler, welche die Kandidaten nicht persönlich kennt, sind sie auf eine Vorprüfung und Empfehlung angewiesen, sonst lassen sich Blender und Seriöse kaum auseinanderhalten.

Neben dem Bezirksrat sind, in einem anderen Rhythmus, sämtlich vollamtlichen und teilamtlichen Bezirksrichter so gewählt. Einen Teil der Staatsanwälte und der Gerichtspräsident.

(Bericht in Hüntwanger Mitteilungen 2/2017)